
Der Eifelverein engagiert sich in den gesetzlich anerkannten Naturschutzverbänden LNU (Nordrhein-Westfalen) und Landesverband Rheinland-Pfalz der deutschen Gebirgs- und Wandervereine.
Ziel: Ein Mitspracherecht bei allen Eingriffen in die Natur zu sichern.
Ein besonderes Augenmerk wird auf die Dauner Vulkanberge sowie die berühmten und schützenswerten Dauner Maare gerichtet.
Ansprechpartner
Hartmut Schmidt
0 65 92 / 98 42 80
hartmut.r.schmidt@web.de
Raumordnungsplan Vulkaneifel: Wende beim Abbau von Lava und Basalt

Nach 15 Jahren Planung, Protesten und Verhandlungen hat die Regionalversammlung der Planungsgemeinschaft Trier (PGT) unter Vorsitz von Landrätin Julia Gieseking den Regionalen Raumordnungsplan aktualisiert. Die Entscheidung zum sogenannten „Raum mit besonderem Koordinierungsbedarf“ – der aufgrund seiner geografischen Umrisse als „Grüner Schmetterling“ bezeichnet wird – fiel einstimmig bei einer Enthaltung. Damit leitet die Planungsgemeinschaft eine Wende beim Abbau von Lava und Basalt in der Vulkaneifel ein.
Was die Neuregelung festlegt
In den vergangenen Jahrzehnten besaß der Gesteinsabbau einen absoluten Vorrang, der auf Regelungen der Nachkriegszeit zum schnellen Wiederaufbau zurückging. Künftig werden die Potenzialflächen innerhalb des abgegrenzten Gebiets von Vorranggebieten (mit rechtlichem Anspruch auf Genehmigung) zu Vorbehaltsgebieten abgestuft.
Das bedeutet konkret:
Pflicht zur Abwägung: Bei Anträgen muss künftig abgewogen werden, ob die Rohstoffgewinnung oder der Schutz des „Erholungs- und Erlebnisraums Vulkaneifel“ überwiegt.
Vorrang für den Erholungsraum: Damit wird der Forderung von Kreispolitik und Bevölkerung nach „keinen neuen Gruben“ entsprochen.
Erweiterungen statt neuer Areale: Innerhalb des Gebiets wurden gut 350 Hektar Potenzialflächen (rund 40 Areale) ausgewiesen, bei denen es sich durchweg um Erweiterungen bestehender Gruben handelt.
Ausnahmeflächen: Außerhalb des gekennzeichneten Raums wurden drei Flächen mit insgesamt rund 150 Hektar ausgewiesen (bei Drees nahe dem Nürburgring, nahe Hillesheim sowie beim Kalkabbau bei Üxheim).
Der Einsatz für Natur und Region
Hartmut Schmitt vertritt im Rahmen der PGT die zehn in Rheinland-Pfalz anerkannten Naturschutzvereinigungen. Beim Eifelverein Daun ist er für den Natur- und Landschaftsschutz zuständig.
Der Eifelverein engagiert sich in den anerkannten Naturschutzverbänden LNU (Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen) sowie dem Landesverband Rheinland-Pfalz der deutschen Gebirgs- und Wandervereine. Ziel dieser Einbindung ist es, ein gesetzliches Mitspracherecht bei allen Eingriffen in die Natur zu sichern. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei dem Erhalt der Dauner Vulkanberge und der Dauner Maare.
Die Auseinandersetzung um die Abbauflächen begann 2010, als das Landesamt für Geologie und Bergbau (LGB) die Abbauflächen auf über 2.000 Hektar und später auf 3.600 Hektar erweitern wollte. Dies führte zu Protesten, Demonstrationen und der Gründung von Bürgerinitiativen. Selbst kurz vor dem Beschluss versuchte das LGB noch im Januar 2025 mit einer 19-seitigen Stellungnahme, die Neuregelung unter Verweis auf angebliche Rohstoffverknappung zu verhindern – was in der PGT zurückgewiesen wurde.
Daten zur Abbausituation und neue Vorgaben
Bestehende Flächen: Im Landkreis Vulkaneifel sind derzeit 400 Hektar Grubenfläche in Betrieb, 400 Hektar sind genehmigt und 200 Hektar kommen hinzu (insgesamt rund 1.000 Hektar).
Versorgungslage: Die genehmigte Abbaureserve beläuft sich auf rund 100 Millionen Tonnen (entspricht etwa 4 Millionen Lkw-Ladungen). Etwa 90 Prozent der Jahresproduktion an Lavasand und Basaltkies werden außerhalb der Region verkauft.
Renaturierungspflicht: Ausgebeutete Gruben in der gesamten Region Trier müssen künftig verpflichtend renaturiert werden. Rein wirtschaftliche Zwischennutzungen entfallen.
Neuregelung bei Verfüllungen: Eine Nutzung als Deponie richtet sich künftig streng nach dem Abfallrecht unter Zuständigkeit der Abfallbehörde statt der Abbaugenehmigungsbehörde.
Der Aktualisierung des Regionalplans wird nach der Unterzeichnung durch den zuständigen Minister voraussichtlich 2027 Rechtskraft erlangen.
